Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma H & H Garten,- Land- und Fördertechnik GmbH
- Allgemeines
- Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche - auch zukünftige - Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma H & H Garten,- Land- und Fördertechnik GmbH und deren Kunden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Angebot und Preise
- Alle unsere Preise, Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend, soweit sich aus einer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- Die Bindefrist für unsere Angebote beträgt 20 Tage.
- Unsere sämtlichen Preise sind Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Leistung/Lieferung/Lieferzeit
- Der Umfang unserer Leistungs- bzw. Lieferungspflicht bestimmt sich nach dem von uns ausdrücklich bestätigten Auftrag. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
- Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden, Transport- und Bruchversicherungen abzuschließen und eine Transportversicherungspauschale zu berechnen.
- Wir verpflichten uns, die in Auftrag gegebenen Arbeiten nur von Fachkräften ausführen zu lassen.
- Unsere Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, täglich bzw. nach Beendigung der Serviceleistung eine Aufstellung über sämtliche Leistungen vorzulegen und von dem Kunden abzeichnen zu lassen.
- Arbeits- und Materialaufwand werden durch Unterschrift des Kunden verbindlich anerkannt. Ist der Kunde bei Beendigung der Auftragsarbeit nicht anwesend, gelten die von unserem Mitarbeiter getroffenen Feststellungen als rechtsverbindlich.
- Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unseren Zulieferer. Verzögerungen aufgrund von Betriebsstörungen bei uns bzw. unseren Zulieferern berechtigen uns, von dem Vertrag zurückzutreten oder dessen Erfüllung hinauszuschieben. Schadenersatzansprüche jedweder Art sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Als Betriebsstörungen gelten unter anderem: höhere Gewalt, Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe und Maschinenschäden.
- Zahlungsbedingungen
- Zahlungen haben innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei Überschreitungen des Zahlungstermins sind wir berechtigt 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
- Die Zahlungen gelten erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf unser Konto als vorgenommen.
- Wir sind berechtigt, auch bei anders lautenden Bestimmungen, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten und erst danach auf Forderungen angerechnet.
- Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen Verträgen zu beanspruchen und bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigern.
- Haftungsbeschränkungen
- Wegen Verletzungen vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Verrichtungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung bzw. beschränkt auf den Zeitwert des zu reparierenden Gegenstandes.
- Eine Ersatzpflicht für Folgeschäden oder Verluste des Kunden wie z.B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall etc. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Gewährleistung
- Alle Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung durch den Kunden schriftlich gerügt werden.
- Bei offensichtlichen Mängeln ist der Kunde verpflichtet diese innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. nach Beendigung des Auftrages anzuzeigen. Bei nicht fristgerechter Rüge sind alle Gewährleistungsansprüche uns gegenüber ausgeschlossen.
- Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsdauer. Bei dem Verkauf von gebrauchten Geräten und Fahrzeugen bzw. gebrauchten Ersatzteilen ist die Gewährleistung stets ausgeschlossen.
- Für mangelhafte Leistungen und Lieferungen leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzleistung oder erstellen eine Gutschrift. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
- Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt etwaige Garantiezusagen zu geben.
- Eigentumsvorbehalt
- Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch wertanteilsmäßig (Rechnungswert) bei der Montage oder Verarbeitung der von uns gelieferten Gegenständen. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden Vorbehaltsware genannt.
- Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus Weiterverkauf, Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde in vollem Umfang an uns ab. Diese Abtretung gilt von uns angenommen. Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehalte (einfacher, erweiterter, verlängerter) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird. Solange die Ware nicht bei uns bezahlt ist. erlöschen unsere sämtlichen Eigentumsvorbehalte auch nicht durch Erwerb eines Dritten. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
- Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen sowie ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
- Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns seine Abnehmer zu benennen, diesen die Abtretung mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die dazu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
- Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir seine Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.
- Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Stand 01.01.2021